Fördermöglichkeiten

Leistungen zu ‚Bildung und Teilhabe‘

Voraussetzung ist, dass Sie bereits Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Den Antrag auf Bildung und Teilhabe finden Sie hier. <KLICK>

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). <KLICK>

Der Antrag ist bei der leistungsgewährenden Stelle ausgefüllt und unterschrieben, sowie mit den entsprechenden Nachweisen versehen (schriftliche Bestätigung des Vereins mit Angabe des Beginns der Mitgliedschaft, sowie der Höhe des Beitrages) einzureichen. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die entsprechenden Behörden (Stadtverwaltung, Landratsamt, Jobcenter) weiter.

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